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Deliktunfähige Kinder Haftpflichtversicherung

 

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Haftpflichtversicherung Lexikon

 

Deliktunfähige Kinder

Nicht jeder kann für den verursachten Schaden haftbar gemacht werden. Voraussetzung für eine Haftung bei der Privat-Haftpflichtversicherung ist die Deliktfähigkeit oder Schuldfähigkeit. Im Bürgerlichen Gesetzbuch unterscheidet man verschieden Stufen der Deliktfähigkeit.

Kinder und Jugendliche können nur bedingt für ihre Handlungen haftbar gemacht werden. Hierbei besteht aber die Möglichkeit, Schadenersatz vom Aufsichtspflichtigen zu fordern.

Die Privat-Haftpflichtversicherung kommt aber nur dann auf, wenn auch die Aufsichtspflicht verletzt wurde. Sofern jedoch die Klausel "deliktunfähige Kinder" vereinbart wurde, verzichtet das Versicherungsunternehmen auf die Prüfung der Aufsichtspflicht und leistet auch dann, wenn keine Verletzung der Aufsichtspflicht vorliegt.

Fazit: Sofern Sie Kinder bis 10 Jahren haben, ist die Mitversicherung für "deliktunfähige Kinder" sehr sinnvoll!

 

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