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Mietsachschäden Haftpflichtversicherung

 

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Haftpflichtversicherung Lexikon

 

Mietsachschäden

Unter Mietsachschäden bei der Haftpflichtversicherung versteht man Schäden an gemieteten Wohnräumen. Dies kann z. B. eine Beschädigung der Türen oder Bodenbeläge sein.

Schäden die an geliehenen Sachen verursacht werden, sind in der Haftpflichtversicherung im Regelfall nicht versichert. Ebenso ausgeschlossen sind Schäden infolge normaler Abnutzung und Verschleiß.

Die Versicherungssumme für Mietsachschäden ist oft geringer als die für Personen- und Sachschäden.

Fazit: Unter Mietsachschäden versteht man Schäden an gemieteten Wohnräumen!

 

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