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Einfacher Diebstahl Hausratversicherung

 

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Einfacher Diebstahl

Unter "einfacher Diebstahl" versteht man bei der Hausratversicherung einen Diebstahl, der ohne Einbruch, Gewaltandrohung, oder -anwendung entstanden ist.

Dieser einfache Diebstahl ist im Regelfall in der Hausratversicherung nicht eingeschlossen. Bei manchen Tarifen werden bestimmte Gegenstände bis zu einer vereinbarten Summe jedoch ersetzt. Dies sind z. B.:

  • Sachen im Krankenzimmer
  • Gartenmöbel
  • Wäsche auf der Leine
  • Sicherungsanlagen, Markisen, Antennen

Sofern Ihnen dieser Einschluß wichtig ist, sollten Sie auf solche Angebote achten, oder gezielt danach suchen. Gerne helfen wir Ihnen hierzu weiter.

Fazit: Ein einfacher Diebstahl ist in der Hausratversicherung im Regelfall nicht eingeschlossen!

 

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