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Einfacher Diebstahl Hausratversicherung
Einfacher DiebstahlUnter "einfacher Diebstahl" versteht man bei der Hausratversicherung einen Diebstahl, der ohne Einbruch, Gewaltandrohung, oder -anwendung entstanden ist. Dieser einfache Diebstahl ist im Regelfall in der Hausratversicherung nicht eingeschlossen. Bei manchen Tarifen werden bestimmte Gegenstände bis zu einer vereinbarten Summe jedoch ersetzt. Dies sind z. B.:
Sofern Ihnen dieser Einschluß wichtig ist, sollten Sie auf solche Angebote achten, oder gezielt danach suchen. Gerne helfen wir Ihnen hierzu weiter. Fazit: Ein einfacher Diebstahl ist in der Hausratversicherung im Regelfall nicht eingeschlossen! Jetzt online vergleichen und bis zu 50 % sparen!
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