Rechtsschutzversicherung - Rechtsschutz - Rechtschutzversicherung - Rechtschutz
 
 
 
 
 

Mietrechtsschutz, Wohnungsrechtsschutz

 

Versicherungslexikon Gesamtübersicht

Rechtsschutzversicherung Lexikon

 

Mietrechtsschutz, Wohnungsrechtsschutz

Ein Mietrechtsschutz oder auch Wohnungsrechtsschutz genannt dient zur Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Miet- und Pachtverhältnissen, sonstigen Nutzungsverhältnissen sowie aus dinglichen Rechten, die Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile zum Gegenstand haben.

In der Regel versichert die Rechtsschutzversicherung den Versicherungsnehmer und dessen Familie in der im Versicherungsschein bezeichneten Eigenschaft als:

  • Eigentümer
  • Vermieter (auch als Eigentümer)
  • Verpächter (auch als Eigentümer)
  • Mieter
  • Pächter
  • Nutzungsberechtigter

von Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen. Die einer Wohneinheit zuzurechnenden Garagen oder Kfz-Abstellplätze sind in der Regel mitversichert.

Der Mietrechtsschutz kann sowohl als eigenes, oder aber auch als Kombination mit anderen Risiken in die Rechtsschutzversicherung abgeschlossen werden.

Fazit: Wenn Sie Mieter oder Eigentümer einer Wohnung oder eines Hauses sind, sollten Sie einen Mietrechtsschutz haben!

 

Jetzt online vergleichen und bis zu 50 % sparen!

Rechtsschutz-Versicherung Vergleich Arbeitnehmer

Rechtsschutz-Versicherung Vergleich Gewerbe/Firma

Rechtsschutz-Versicherung Vergleich Vermietung