Rechtsschutzversicherung - Rechtsschutz - Rechtschutzversicherung - Rechtschutz
 
 
 
 
 

Versicherte Personen Rechtsschutzversicherung

 

Versicherungslexikon Gesamtübersicht

Rechtsschutzversicherung Lexikon

 

Versicherte Personen

Unter versicherte Personen bei der Rechtsschutzversicherung fallen folgende Personen:

  • Versicherungsnehmer
  • Ehepartner, oder der im Versicherungsschein genannte und in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer lebende nichteheliche Lebenspartner (auch gleichgeschlechtlich)
  • Ledige Kinder des Versicherungsnehmers, oder des Lebenspartners ohne Altersgrenze (längstens bis zum dem Tag, in dem Sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten)

Sofern ein Singlevertrag abgeschlossen wurde, ist nur der Versicherungsnehmen selbst versichert. Dies ist dann auch entsprechend günstiger.

Fazit: In der Familien-Rechtsschutzversicherung ist der Versicherungsnehmer, Partner und die Kinder eingeschlossen!

 

Jetzt online vergleichen und bis zu 50 % sparen!

Rechtsschutz-Versicherung Vergleich Arbeitnehmer

Rechtsschutz-Versicherung Vergleich Gewerbe/Firma

Rechtsschutz-Versicherung Vergleich Vermietung