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Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr
BeitragsrückgewährBei einer Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr, erhält der Versicherungsnehmer die eingezahlten Beiträge zurück. Wie hoch die Auszahlung ist, hängt vom jeweiligen Tarif und Versicherer ab. Eine Rückzahlung kommt daher zustande, da ein Teil der Beiträge für das tatsächliche Risiko und der andere als eine Art Lebensversicherung angespart wird. In dem meisten Fällen ist so ein Vertragsart nicht sinnvoll da:
Fazit: Eine Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr ist in ca. 95% der Fälle nicht sinnvoll. Der Spruch "Wenn nicht´s passiert, bekommen Sie Ihr Geld zurück" ist nur ein Verkaufstrick um einen Vertragsabschluß zu tätigen. Also Finger weg von so einem Vertrag!
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