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Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr

 

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Beitragsrückgewähr

Bei einer Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr, erhält der Versicherungsnehmer die eingezahlten Beiträge zurück. Wie hoch die Auszahlung ist, hängt vom jeweiligen Tarif und Versicherer ab. Eine Rückzahlung kommt daher zustande, da ein Teil der Beiträge für das tatsächliche Risiko und der andere als eine Art Lebensversicherung angespart wird.

In dem meisten Fällen ist so ein Vertragsart nicht sinnvoll da:

  • Die Vertragslaufzeit sehr lange (teilweise 20 Jahre und mehr) und somit sehr unflexibel ist,
  • bei einer Vertragskündigung werden hohe Stornoabschläge berechnet wie bei einer Lebensversicherung,
  • der Vertrag zu teuer ist (im Vergleich ist eine "normale" Unfallversicherung in Kombination mit Investment-, oder Banksparplan viel günstiger und wesentlich flexibler).

Fazit: Eine Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr ist in ca. 95% der Fälle nicht sinnvoll. Der Spruch "Wenn nicht´s passiert, bekommen Sie Ihr Geld zurück" ist nur ein Verkaufstrick um einen Vertragsabschluß zu tätigen. Also Finger weg von so einem Vertrag!

 

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