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Gliedertaxe Unfallversicherung

 

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Unfallversicherung Lexikon

 

Gliedertaxe

Mit Hilfe der sogenannten Gliedertaxe werden ca. 85% aller Invaliditätsfälle bei der Unfallversicherung beurteilt und die entsprechende Leistung erbracht.

Die Höhe des Invaliditätsgrades bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit beträgt:

  • Arm im Schultergelenk 70%
  • Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks 65%
  • Arm unterhalb des Ellenbogengelenks 60 %
  • Hand im Handgelenk 55%
  • Daumen 20%
  • Zeigefinger 10%
  • anderer Finger 5%
  • Bein über der Mitte des Oberschenkels 70%
  • Bein bis zur Mitte des Oberschenkels 60%
  • Bein bis unterhalb des Knies 50%
  • Bein bis zur Mitte des Unterschenkels 45%
  • Fuß im Fußgelenk 40%
  • Große Zehe 5%
  • anderen Zehe 2%
  • Auge 50 %
  • Gehör auf einem Ohr 30%
  • Geruchssinn 10%
  • Geschmackssinn 5%

Es gibt zudem auch Tarife, die eine sogenannte verbesserte Gliedertaxe beinhalten und somit eine höhere Summe im Schadensfall auszahlen. Wenn Ihnen so ein Angebot vorliegt sollten Sie dies bevorzugen, sofern der Beitrag und die restlichen Leistungen passend sind.

Bei einem Teilverlust oder einer Funktionsbeeinträchtigung gilt der entsprechende Teil des jeweiligen Prozentsatzes.

Wenn eine Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit mehrere Körperteile oder Sinnesorgane durch einen Unfall vorliegt, werden die einzelnen Invaliditätsgrade aus der Gliedertaxe addiert. Es kann jedoch zusammen nur für ein Invaliditätsgrad von max. 100 % geleistet werden.

Für Beschäftigte in Heilberufen oder Musiker, können spezielle Gliedertaxen vereinbart werden. Diese bieten eine höhere Leistung für die jeweils wichtigen Körperteile. Da hierbei eine höhere Summe zur Auszahlung kommt, sind diese speziellen Gliedertaxen meist etwas teuerer.

Fazit: Legen Sie beim Abschluß einer Unfallversicherung Wert auf eine gute Gliedertaxe!

 

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