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Invalidität Unfallversicherung

 

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Invalidität

Von einer Invalidität spricht man in der Unfallversicherung wenn die versicherte Person einen Unfall erleidet, der auf Dauer die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit beeinträchtigt.

Die Invalidität muss innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten sein und innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall von einem Arzt schriftlich festgestellt und von Ihnen bei der Unfallversicherung geltend gemacht werden.

 

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